aachener-tauchschule
denn tauchen lernen ist Vertrauenssache

CMAS **

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die selbständige Durchführung von Tauchgängen im Freiwasser mit gleichwertig ausgebildeten Tauchpartnern vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge mit gleichermaßen erfahrenen Tauchern - wenigstens CMAS * -, sicher planen und durchführen können.




Voraussetzungen:

Mindestalter 16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.

Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des SUB, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr

  • SK Orientierung beim Tauchen
  • SK Gruppenführung
  • HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr
  • SK Meeresbiologie und Süßwasserbiologie werden empfohlen

Erforderliche Ausbildungsstufe:

CMAS*

Anzahl der Pflichttauchgänge (Taucherfahrung):

Um als Taucher der Leistungsstufe** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber nach der Brevetierung 25 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 10 auf 15 - 25 Meter Tiefe.

Inhalte:

Vermittlung der Tauchtheorie in 6 Unterrichtseinheiten, schriftliche Erfolgskontrolle, praktische Übungen mit ABC-Ausrüstung (Maske, Schnorchel, Flossen) und 5 Tauchgängen mit DTG (Drucklufttauchgerät).

Sonderregelungen:

Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden.

Bei Vorlage eines Apnoe-Brevets entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-Brevets und Abschluss des CMAS** nicht mehr als 3 Jahre liegen.



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