Schnorchelabzeichen *
Das Kind soll mit den Grundlagen des Schwimmens und Schnorchelns, sowie mit den Baderegeln vertraut gemacht werden.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 6 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.
- Ausbildungsstufe: keine
- Anzahl der Pflichttauchgänge: keine
- Schriftliche Bestätigung des Arztes, dass das Kind gesund ist und nichts gegen das Schwimmen und Apnoetauchen spricht
Sonderregelungen:
- Alle Übungen zu diesem Schnorchelabzeichen müssen im Schwimmbad durchgeführt werden
Theorie:
- Grundkenntnisse und -fertigkeiten für das Schwimmen und Schnorcheln mit ABC-Ausrüstung
- Grundkenntnisse der Baderegeln
- Die Lehrinhalte sind in einem Prüfungsgespräch abzufragen
Praxis:
- 150 m Schnorcheln, davon jeweils 50 m in Brust-, Seiten-, und Rückenlage (ohne Zeitbegrenzung)
- 10 m Streckentauchen ohne Startsprung
- ca. 15 Sekunden Zeittauchen
- 3-mal stilgerechtes Abtauchen (ohne Zeitbegrenzung)
- 25 m Transportschwimmen eines etwa gleich schweren Partners, beide mit ABC-Ausrüstung
- Kenntnis von 4 Baderegeln