aachener-tauchschule
denn tauchen lernen ist Vertrauenssache

Schnorchelabzeichen **

Das Kind soll die erworbenen Fähigkeiten im Schwimmen und Schnorcheltauchen ausbauen und verfeinern, sowie die Baderegeln beherrschen.






Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 7 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich
  • Ausbildungsstufe: Schnorchelabzeichen *
  • Anzahl der Pflichttauchgänge: keine
  • Schriftliche Bestätigung des Arztes, dass das Kind gesund ist und nichts gegen das Schwimmen und Apnoetauchen spricht
     

Sonderregelungen:

  • Alle Übungen zu diesem Schnorchelabzeichen müssen im Schwimmbad durchgeführt werden

Theorie:

  • Kenntnisse und -fertigkeiten für das Schwimmen und Schnorcheln mit ABC-Ausrüstung
  • die Baderegeln
  • Die Lehrinhalte sind in einem Prüfungsgespräch abzufragen
     

Praxis:

  • 200 m Schnorcheln, davon jeweils ca. 70 m in der Brust-, Seiten-, und Rückenlage (ohne Zeitbegrenzung)
  • 15 m Streckentauchen ohne Startsprung
  • ca. 20 Sekunden Zeittauchen
  • 3-mal stilgerechtes Abtauchen innerhalb einer Minute
  • 50 m Transportschwimmen eines etwa gleich schweren Partners, beide mit ABC-Ausrüstung
  • Kenntnisse von mindestens 8 Baderegeln
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