Schnorchelabzeichen **
Das Kind soll die erworbenen Fähigkeiten im Schwimmen und Schnorcheltauchen ausbauen und verfeinern, sowie die Baderegeln beherrschen.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 7 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich
- Ausbildungsstufe: Schnorchelabzeichen *
- Anzahl der Pflichttauchgänge: keine
- Schriftliche Bestätigung des Arztes, dass das Kind gesund ist und nichts gegen das Schwimmen und Apnoetauchen spricht
Sonderregelungen:
- Alle Übungen zu diesem Schnorchelabzeichen müssen im Schwimmbad durchgeführt werden
Theorie:
- Kenntnisse und -fertigkeiten für das Schwimmen und Schnorcheln mit ABC-Ausrüstung
- die Baderegeln
- Die Lehrinhalte sind in einem Prüfungsgespräch abzufragen
Praxis:
- 200 m Schnorcheln, davon jeweils ca. 70 m in der Brust-, Seiten-, und Rückenlage (ohne Zeitbegrenzung)
- 15 m Streckentauchen ohne Startsprung
- ca. 20 Sekunden Zeittauchen
- 3-mal stilgerechtes Abtauchen innerhalb einer Minute
- 50 m Transportschwimmen eines etwa gleich schweren Partners, beide mit ABC-Ausrüstung
- Kenntnisse von mindestens 8 Baderegeln